Neu bei Swisscave: 5 Jahre Garantie auf SWISSCAVE MODELLE
Wir sind von der Qualität unserer Produkte überzeugt.
Ab dem 01. September 2024 bieten wir daher auf viele SWISSCAVE Weinkühlschränke eine Garantie mit einer Laufzeit von fünf Jahren an. Das bedeutet für Sie: Höchsten Weingenuss und das gute Gefühl, einen Weinklimaschrank von herausragender Qualität zu erwerben, an dem Sie lange Freude haben.
Unser Motto lautet: Weinklimaschränke für den Küchenprofi und den Weinliebhaber. Kühlschränke von SWISSCAVE bieten perfekte Lagerbedingungen für jeden Wein, egal ob alt oder jung, ob rot oder weiß. Dabei vereinen sie souveräne Technologie, intuitive Bedienung und ein puristisches Design.
Wenn Sie einen Weinkühlschrank bei SWISSCAVE erwerben, können Sie sicher sein, nur beste Qualität zu erhalten. Und beste Qualität bedeutet für uns auch eine hohe Langlebigkeit. Bisher erhalten Sie auf unsere Geräte eine Garantie mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab dem Kaufdatum, so wie es auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.
Doch das wird sich in Zukunft ändern: Ab dem 01. September 2024 erhalten Sie auf alle neu erworbenen Weinklimaschränke von SWISSCAVE eine Garantie mit einer Laufzeit von fünf Jahren ab dem Kaufdatum (ausgenommen sind Geräte der Classic Edition).
Wir sind von der Qualität unserer Geräte absolut überzeugt. Daher ist uns dieser Schritt, mit dem wir weit über die gesetzliche Garantiezeit hinausgehen, auch besonders leichtgefallen.
Stöbern Sie in unserem Angebot an Weinkühlschränken und wählen Sie das perfekte Modell für Ihre Ansprüche aus. Wenn Sie ein Gerät mit 5-Jahres-Garantie erwerben, zum Beispiel aus unserer Deluxe Edition oder Premium Edition, können Sie sicher sein: Hier trifft höchster Weingenuss auf herausragende Qualität.
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SWISSCAVE 5-Jahres-Garantie
Bedingungen und Leistungsumfang
Die SWISSCAVE AG bietet dem Käufer eines Weinkühlschranks oder Zigarren-Humidors der Kitchen-, Premium- und Luxury-Produktlinien eine umfassende, freiwillige Garantie, die für die Dauer von fünf Jahren ab dem Kaufdatum gilt. Diese Garantie dient dazu, die Umstände und Kosten für den Kunden im Falle eines qualifizierten Reparaturfalls so gering wie möglich zu halten. Die Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Käufers, insbesondere in Bezug auf Mängelhaftung und Gewährleistung, und schränkt diese nicht ein.
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I. Geltungsbereich der SWISSCAVE-Garantie
Die SWISSCAVE-Garantie gilt für alle Märkte, in denen SWISSCAVE mit eigenem Warehouse vertreten ist, und dort für den privaten Gebrauch aufgestellte Geräte, die ab dem 01.09.2024 gekauft wurden.
*Ausgenommen Rabattaktionen
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II. Garantiegeber
Der Garantiegeber ist die SWISSCAVE AG mit Sitz in 8808 Freienbach, Schweiz. Die SWISSCAVE AG ist verantwortlich für die Durchführung der Garantieleistungen gemäß den nachstehenden Bedingungen.
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III. Beginn und Dauer der Garantie
- Garantiezeitraum:
Die Garantie wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt, der mit dem Abschluss des Kaufvertrags des Gerätes beginnt. - Garantieverlängerung:
Eine Verlängerung oder Erneuerung des Garantiezeitraums tritt durch Garantieleistungen, wie Austausch oder Reparatur des Gerätes nicht in Kraft. Die Garantiedauer bleibt unverändert, auch nach erfolgter Reparatur oder Austausch. - Gültigkeit bei Ersatzgeräten:
sollte das Gerät im Rahmen der Garantie ersetzt werden, wird die verbleibende Garantiedauer auf das Ersatzgerät übertragen.
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IV. Geltendmachung und Voraussetzungen der SWISSCAVE-Garantie
Damit der Kunde die SWISSCAVE-Garantie in Anspruch nehmen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Â
- Das Gerät wurde direkt bei SWISSCAVE gekauft.
- Der Kunde kann den Kaufbeleg vorlegen und die Seriennummer des Gerätes nachweisen.
- Das Gerät wurde ordnungsgemäß installiert und gemäß den Gebrauchsanweisungen verwendet.
- Die Garantie ist an den Käufer gebunden und nicht auf Dritte übertragbar.
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V. Leistungsumfang der SWISSCAVE-Garantie und allgemeine Wartungs-bedingungen (AWB)
Die SWISSCAVE-Garantie bietet umfassenden Schutz und beinhaltet die folgenden Dienstleistungen:
- Umfang der Garantieleistungen:
Während der Garantiedauer am Gerät auftretende Mängel, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen, wird der SWISSCAVE-Kundendienst oder eine autorisierte SWISSCAVE-Kundendienststelle kostenlos beheben und die damit verbundenen Kosten tragen, insbesondere Arbeitszeit und Anfahrtskosten sowie ggf. zusätzlich erforderliche Reparaturmaterialkosten. Sofern es sich um einen Mangel an Teilen der Innenausstattung sowie Griffe, Tablare, und Abdeckblenden handelt, behält sich SWISSCAVE vor, dem Eigentümer die entsprechenden Ersatzteile zur Selbstmontage kostenlos zuzusenden.
- Fehlerdiagnose:
Vor dem Entsenden eines Technikers wird eine ausführliche Fehlerdiagnose durchgeführt. Diese erfolgt telefonisch oder per E-Mail und beinhaltet:
  - Abfrage von Informationen zu den Einsatzbedingungen des Geräts.
  - Messungen und Auswertungen zu Betriebswerten wie Temperatur oder Feuchtigkeitsniveaus.
  - Überprüfung von untypischen Geräuschquellen oder anderen möglichen Anzeichen eines Defekts.
Mehrfache Rückfragen können notwendig sein, um eine effiziente Diagnose zu gewährleisten, sodass der Fehler nach Möglichkeit mittels Ferndiagnose oder einem einzigen Techniker-Einsatz behoben werden kann.
- Austauschgerät:
Sollte sich im Laufe der Garantiezeit herausstellen, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll oder unmöglich ist, wird dem Kunden ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Dieses Ersatzgerät kann ein identisches oder ein ähnliches Modell sein. Dabei wird die verbleibende Garantiedauer auf das Austauschgerät übertragen.
- Maximaler Reparaturaufwand:
Der maximale Reparaturaufwand bzw. Teilanspruch auf ein Austauschgerät (wenn Reparatur nicht ökonomisch) nimmt mit zunehmendem Alter linear ab, und zwar wie folgt:
Alter:                  Totalaufwand in % des Geräte-Anschaffungspreises (Netto ohne Zubehör):
1.-2. Jahr:Â Â Â Â Â Â Â Â 100%
3. Jahr:Â Â Â Â Â Â Â 90%
4. Jahr:Â Â Â Â Â Â Â 70%
5. Jahr:Â Â Â Â Â Â Â 50%
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VI. Ausschluss von Garantieleistungen und Erlöschen der Garantie
Nicht alle Schäden und Mängel fallen unter den Schutz der SWISSCAVE-Garantie. Ausgenommen sind insbesondere folgende Fälle:Â
- Unsachgemäße Handhabung:
Schäden, die auf die unsachgemäße Installation, Nutzung oder Lagerung des Gerätes zurückzuführen sind, sind nicht durch die Garantie abgedeckt. - Äußere Einwirkungen:
Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Transportschäden, Witterungseinflüsse oder Naturereignisse verursacht werden, fallen nicht unter den Garantieschutz. - Nicht autorisierte Reparaturen:
Jede Reparatur, die nicht durch SWISSCAVE oder eine autorisierte Kundendienststelle durchgeführt wurde, führt zum Erlöschen der Garantie. - Verschleißteile:
Teile wie Türdichtungen, Beleuchtung und sonstige, altersbedingte Abnutzungserscheinungen werden nicht durch die Garantie gedeckt.
Darüber hinaus erlischt die Garantie, wenn das Typenschild oder die Gerätenummer entfernt oder unleserlich gemacht wurde, oder wenn nicht autorisierte Ersatzteile verwendet wurden.
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VII. Verjährung von Garantieansprüchen
Ansprüche aus der Garantie verjähren sechs Monate nach Entdeckung des Mangels. Dieser Zeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel dem Käufer erstmals bekannt wurde.
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VIII. Haftungsausschluss und weitere Bedingungen
SWISSCAVE haftet nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für indirekte Schäden, wie entgangenen Gewinn, Datenverlust oder verdorbenes Kühlgut, ist ausgeschlossen. SWISSCAVE übernimmt keine Haftung für normale Abnutzung oder Verbrauchsmaterialien. Ergänzend zu diesem Dokument gelten die AGB und AWB der SWISSCAVE AG.
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IX. Inanspruchnahme der SWISSCAVE-Garantie
Im Falle eines Garantiefalls kontaktieren Sie den SWISSCAVE-Kundendienst auf der SWISSCAVE Website: www.swisscave.com
Bitte halten Sie Ihren Kaufbeleg und die Seriennummer bereit, um den Garantiefall schnell und unkompliziert abwickeln zu können.
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